Versicherung

Kyrill, Emma, Vivian, Wiebke, Sturmschäden und wer zahlt ? (I)

Jeder kennt sie, die Namen der großen Orkane. Die Aufzählung wäre sicherlich noch um einige zu ergänzen, wie etwa Lothar, der Weihnachten 1999 eine Spitzengeschwindigkeit von 272 km/h erreichte. Da geht dann auch mal was kaputt. Doch wer kommt für die Schäden auf? Zumeist die Versicherung, jedenfalls dann wenn das Risiko versichert ist. Dabei setzen …

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Veröffentlicht am: 11. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Versicherung: Friteuse ist kein Fondue; Verschiedenes aus Karlsruhe

Wir hatten am 05.11.2007 über eine Entscheidung des LG Karlsruhe zum Thema Versicherung und Friteuse berichtet. Seinerzeit hatte ein Mieter beim Fritieren kurzfristig die Küche verlassen. Allerdings befand er sich in der Nähe und die Tür der Küche war geöffnet. Es kam zum Brand und die Versicherung verweigerte die Zahlung. Zu Recht, entschied das LG …

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Neuer Gerichtsstand des Versicherungsnehmers

Zum 01.01.2008 traten Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft. Wir werden in lockerer Folge darüber in der nächsten Zeit berichten. Eine wichtige Änderung bringt nun zunächst § 215 VVG. Danach kann der Versicherungsnehmer bei seinem Wohnsitzgericht klagen. Er ist nicht mehr darauf angewiesen, am Sitz des Versicherers zu klagen. Zwar sah bereits § 48 a.F. …

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Veröffentlicht am: 2. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Rechtsschutz: Wie die HUK die Dinge sieht…

Eine Rechtsschutzversicherung hat sicherlich ihre Vorteile. Aber dann und wann kann man sich über die dortigen Sachbearbeiter richtig ärgern. Mich suchte ein Ehepaar auf. Beide waren bei einem Unfall verletzt worden; der PKW des Ehemannes ist ein technischer Totalschaden. Die Beweislage ist äußerst unübersichtlich. Ich lege also jeweils eine Akte an und bitte die HUK …

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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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ROLAND: Totschlagargument “Kostenminimierungspflicht” – Zurückweisung nach § 174 BGB verursacht “vermeidbare” Kosten

Die Regulierungspraxis vieler Versicherer treibt in Kündigungschutzsachen immer seltsamere Blüten. Dass viele Versicherer meinen, für die außergerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung nur dann Kosten übernehmen zu müssen, wenn das Vorgehen Erfolg hat, ist ja schon ein alter Hut. Die ROLAND scheint aber der Auffassung zu sein, jede Deckungsverweigerung in diesem Bereich mit dem Totschlagargument …

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Veröffentlicht am: 18. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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