BGH: Strenge Anforderung an ungewünschte Emails auch im geschäftlichen Bereich
Der BGH hatte sich in einem Beschluss vom 10.12.2009 (Az. I ZR 201/07) mit unerwünschten Emails im geschäftlichen Bereich zu befassen. Im entschiedenen Fall hatte die dortige Beklagte der Klägerin, die wie sie gewerblich im Kraftfahrzeughandel tätig war, ohne dass geschäftliche Kontakt bestanden hätten, ein Angebot per Email zugesandt. Die Klägerin beanstandete dies als unzulässige …
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Veröffentlicht am: 28. Januar, 2010 von RA Michael W. Felser
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