Bankkonto

Hinterlässt der Erblasser ein Bankkonto, muss der Erbe gegenüber der Bank seine Legitimation zur Verfügung über das Konto nachweisen. Der Legitimationsnachweis wird in der Regel geführt durch Vorlage eines Erbscheins. Bei einem notariellen Testament/Erbvertrag reicht auch die notarielle letztwillige Verfügung in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Ein Testamentsvollstrecker kann sich auch durch Vorlage eines …

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