Rücknahme Testament aus Verwahrung

Ein notarielles Testament wird unwirksam, wenn der Erblasser es aus der amtlichen Verwahrung zurücknimmt, § 2256 BGB. Das gilt nicht für eigenhändige handschriftliche Testamente, die beim Nachlassgericht in Verwahrung gegeben wurden. Solche Testamente bleiben wirksam, sie können jedoch, damit sie unwirksam werden, widerrufen oder vernichtet werden.

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Rücktritt vom Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist grundsätzlich bindend, so dass eine einseitige Lösung von dem Vertrag nicht möglich ist. Jedoch kann im Erbvertrag gemäß § 2293 BGB ein Rücktrittsrecht vorbehalten werden. In diesem Fall hat jede Vertragspartei die Möglichkeit des Rücktritts. Die Rücktrittserklärung muss gemäß § 2296 BGB notariell beurkundet werden.

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