Erblasser

Lebensversicherung beim Pflichtteilsanspruch

Bestimmt der Erblasser bei einer Lebensversicherung einen Bezugsberechtigten, dann erhält dieser im Todesfall die Versicherungssumme außerhalb des Erbgangs, sie fällt also nicht in den Nachlass. Wenn ein Erblasser Vermögen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod verschenkt hat, besteht für einen Pflichtteilsberechtigten ein sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB). Dabei wird das verschenkte Vermögen dem Nachlass …

Weiterlesen >