Erblasser

Datumsangabe Testament

Nach § 2247 BGB soll der Erblasser im Testament den Zeitpunkt der Errichtung angeben. Die Datumsangabe ist demnach keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung. Allerdings ist es für die spätere Klärung der erbrechtlichen Verhältnisse dringend anzuraten, das Datum anzugeben. Da ein zeitlich späteres Testament zur Unwirksamkeit eines früheren Testaments führen kann, muss jeweils klar sein, wann das Testament …

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Dauertestamentsvollstreckung

Der Erblasser kann eine sog. Abwicklungsvollstreckung anordnen, aber auch eine Verwaltungsvollstreckung. Bei der Verwaltungsvollstreckung soll der Testamentsvollstrecker den Nachlass für den Erben  verwalten, § 2209 BGB. Längstens kann eine Testamentsvollstreckung 30 Jahre lang dauern, § 2210 BGB.

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Dreißigster

Die Regelung findet sich in § 1969 BGB. Danach ist der Erbe verpflichtet, in den ersten 30 Tagen nach dem Tod an Familienangehörige, die mit dem Erblasser im Hausstand gelebt haben und von dem Erblasser Unterhalt erhalten haben, Unterhalt zu zahlen und ihnen die Nutzung der Wohnung und Haushaltsgegenstände zu gestatten. Der Erblasser kann in …

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