Erblasser

Verfügung von Todes wegen

Dies ist der Oberbegriff für einerseits das Testament und andererseits den Erbvertrag. Ein Testament kann der Erblasser entweder selbst privatschriftlich verfassen oder er kann ein notarielles Testament beim Notar beurkunden lassen. Als besondere Form des Testaments gibt es das gemeinschaftliche Testament (§ 2265 BGB), das Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam errichten können. Ein Erbvertrag muss …

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Verjährung Pflichtteilsanspruch

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der letztwilligen Verfügung, die die Enterbung des Pflichtteilsberechtigten beinhaltet, wobei die Verjährung am Ende des Jahres beginnt, in dem die Kenntniserlangung erfolgt ist. Ein Anspruch nach § 2329 BGB (Anspruch gegen einen von dem Erblasser Beschenkten, wenn eine Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB gegen …

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Vor- und Nacherbschaft:

Die Vor- und Nacherbschaft ist in den §§ 2100 ff BGB geregelt. Dabei setzt der Erblasser zunächst einen Vorerben ein und bestimmt gleichzeitig, wer danach als Nacherbe das Vermögen erben soll. Der Nacherbfall ist in der Regel an den Tod des Vorerben geknüpft. Der Nacherbe erbt also von dem Erblasser, sobald der Vorerbe verstirbt. Aber …

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Voraus

Dieser ist in § 1932 BGB geregelt und steht dem Ehegatten des Erblassers bei gesetzlicher Erbfolge zu (nicht bei testamentarischer Erbfolge). Als „Voraus“ erhält der Ehegatte Haushaltsgegenstände und die Hochzeitsgeschenke. Ist der Ehegatten neben Erben der 1. Ordnung Erbe geworden, darf er diese Gegenstände behalten, soweit sie zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt werden. Sind …

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