Der Erbvertrag ist eine Form der letztwilligen Verfügung, § 2274 BGB. Er muss notariell beurkundet sein. Anders als das gemeinschaftliche Testament (§ 2265 BGB), das nur von Ehegatten errichtet werden kann, kommen bei einem Erbvertrag auch andere Personen als Vertragsschließende in Betracht. Ein Erbvertrag kann daher auch z.B. zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen werden. …
Weiterlesen >
Durch notariellen Vertrag kann auf das Erbrecht verzichtet werden, § 2346 ff BGB. Der Verzichtende wird dann als nicht existent behandelt, was die Erbfolge angeht. Häufig wird ein Erbverzicht nur gegen lebzeitige Abfindung vereinbart. In der Praxis kann ein Erbverzicht unter getrenntlebenden Ehegatten sinnvoll sein, da das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten bis zur Zustellung eines …
Weiterlesen >
Für ein Familienwohnheim kann es sowohl bei lebzeitiger Übertragung als auch bei der Vererbung steuerliche Begünstigungen geben. Die Regelungen finden sich in § 13 Abs. 1 Nr. 4a. 4b und 4c ErbStG. Nach Nr. 4 a ist bei der Übertragung unter Ehegatten, wenn diese zu Lebzeiten erfolgt, Steuerfreiheit gegeben, wenn die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken …
Weiterlesen >
Gemeinschaftliches Testament: Das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden, § 2265 BGB. Es kann selbst handschriftlich errichtet werden oder es kann in Form einer notariellen Urkunde errichtet werden. Beim gemeinschaftlichen Testament muss jeder Ehegatte/eingetragene Lebenspartner eine Regelung über seinen Nachlass treffen. Häufig setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Nach …
Weiterlesen >
Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) besteht, wenn der Erblasser innerhalb von 10 Jahren vor seinem Tod Vermögen verschenkt hat. Der Pflichtteilsberechtigte kann wegen des verschenkten Vermögens die Ergänzung seines Pflichtteils verlangen. Eine Ausnahme für die 10-Jahres-Frist gilt nach § 2325 Abs. 3 BGB für Schenkungen an den Ehegatten. Diese sind ohne zeitliche Grenze zur Pflichtteilsergänzung …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Abschmelzung, Ehegatten, Nießbrauchsrecht, Pflichtteilsberechtigte, Pflichtteilsergänzung, Rechtsprechung, Schenkung, Tod, Wohnungsrecht
Grundsätzlich endet die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Ein unterhaltsberechtigtes Kind erhält also keinen Unterhalt mehr, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt. Es gibt nur bezüglich des nachehelichen Unterhalts (Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten) gemäß § 1586 b BGB eine Ausnahme. Der geschiedene Ehegatte kann von dem Erben des Unterhaltspflichtigen weiterhin Unterhalt verlangen, der jedoch auf einen …
Weiterlesen >
Dies ist der Oberbegriff für einerseits das Testament und andererseits den Erbvertrag. Ein Testament kann der Erblasser entweder selbst privatschriftlich verfassen oder er kann ein notarielles Testament beim Notar beurkunden lassen. Als besondere Form des Testaments gibt es das gemeinschaftliche Testament (§ 2265 BGB), das Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam errichten können. Ein Erbvertrag muss …
Weiterlesen >
Dieser ist in § 1932 BGB geregelt und steht dem Ehegatten des Erblassers bei gesetzlicher Erbfolge zu (nicht bei testamentarischer Erbfolge). Als „Voraus“ erhält der Ehegatte Haushaltsgegenstände und die Hochzeitsgeschenke. Ist der Ehegatten neben Erben der 1. Ordnung Erbe geworden, darf er diese Gegenstände behalten, soweit sie zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt werden. Sind …
Weiterlesen >
Der Begriff betrifft das gemeinschaftliche Testament, § 2265 BGB. Wechselbezüglich sind Verfügungen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, also miteinander „stehen oder fallen“ sollen, vgl. § 2270 BGB. Setzen sich in einem Berliner Testament die Eheleute gegenseitig zu alleinigen Erben ein und die Kinder zu Schlusserben des Letztversterbenden, dann sind diese Verfügungen wechselbezüglich, da der eine …
Weiterlesen >