Erbrecht

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein sog. gemeinschaftliches Testament, das in den §§ 2265 ff BGB geregelt ist. das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. Bei dem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein und einen Dritten (meistens die gemeinsamen Kinder) zu ihren Schlusserben. Beim Tod des Erstversterbenden wird der …

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Bestattungspflicht

Die Pflicht bzw. das Recht zur Totenfürsorge steht den nächsten Angehörigen zu. Die Bundesländer haben jeweils eigene Gesetze erlassen. In NRW regelt § 8 BestG NRW die Bestattungspflicht.

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Bewertung des Nachlasses

Hinsichtlich der Bewertung von Nachlassgegenständen enthält das BewG verschiedene Regelungen. Praktisch relevant ist häufig die Bewertung von Immobilien oder Unternehmen sowie Gesellschaftsbeteiligungen. Insoweit ist in der Regel ein Sachverständigengutachten einzuholen. Der Pflichtteilsberechtigte hat gemäß § 2314 BGB einen Anspruch gegen den Erben auf eine Wertermittlung in Form eines Sachverständigengutachtens.

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Bezugsberechtigung

Das Bezugsrecht einer bestimmten Person ist häufig in Lebensversicherungsverträgen enthalten. Ebenfalls kann dies in Verträgen mit der Bank bezüglich Sparguthaben vereinbart werden. Es handelt sich um sog. Verträge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall. Ist ein Bezugsberechtigter bestimmt, erwirbt derjenige die Versicherungssumme bzw. das Sparguthaben im Falle des Todes des Erblassers außerhalb der Erbfolge. Die …

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