Leibrente
Die Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die meistens bis zum Tod des Rentenempfängers gezahlt wird, §§ 759 ff BGB. Eine Leibrente kann z.B. in einem Übertragungsvertrag vereinbart werden, mit dem die Eltern einem Kind eine Immobilie übertragen. Das Kind erhält die Immobilie. Die Eltern erhalten von dem Kind eine monatliche Rentenzahlung. Die Verpflichtung zur Rentenzahlung …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Kind, Leibrente, Pflichtteilsergänzungsansprüche, Rentenzahlung, Schenkung