Schenkung

gemischte Schenkung

Die sog. gemischte Schenkung ist insbesondere relevant bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen, die bestehen können, wenn der Erblasser innerhalb von 10 Jahren vor seinem Tod Vermögen verschenkt hat (§ 2325 BGB). Hauptfall der sog. gemischten Schenkung ist die lebzeitige Übertragung einer Immobilie an Kinder, wobei den Eltern ein Wohnungsrecht oder Nießbrauchsrecht eingeräumt wird oder die Kinder eine Pflegeverpflichtung …

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