Schenkung

Anrechnung auf den Pflichtteil

Die Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil ergibt sich aus § 2315 BGB. Anzurechnen sind Schenkungen, bei denen der Erblasser gleichzeitig mit der Schenkung auch die Anrechnung bestimmt hat. Demnach kann eine spätere Anrechnungsbestimmung grundsätzlich keine Wirkung mehr entfalten. Der Erblasser hat dann nur noch die Möglichkeit, in einer letztwilligen Verfügung Regelung zu treffen, die …

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Ausgleichung

Die Ausgleichung ist in §§ 2050 ff. BGB geregelt und betrifft nur Abkömmlinge, nicht Ehegatten. Die Ausgleichungspflicht besteht nur, wenn die Abkömmlinge aufgrund gesetzlicher Erbfolge erben, oder gemäß § 2052 BGB, wenn sie durch  letztwillige Verfügung zu Erben eingesetzt sind und ihre Erbquoten in demselben Verhältnis stehen wie bei gesetzlicher Erbfolge. Auszugleichen sind sog. Ausstattungen. …

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