Gemäß § 17 ErbstG werden besondere Freibeträge gewährt für Versorgungsbezüge, die mit dem Todesfall für den Ehegatten und Kinder bis 27 Jahre anfallen, z.B. für eine Lebensversicherung. Der Freibetrag beträgt für den Ehegatten EUR 256.000,00 und ist für die Kinder je nach Alter gestaffelt und liegt zwischen EUR 10.300,00 und EUR 52.000,00. Der Freibetrag gilt zusätzlich zu dem sog. persönlichen Steuerfreibetrag des § 16 ErbStG.
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- 20. Juni 2019
- Freibetrag, Freibeträge, Steuerfreibetrag, Versorgungsfreibetrag
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Rechtsanwältin Eva Gerz ist seit 1998 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. Im Bereich des Erbrechts erfolgte eine Weiterbildung und Zertifizierung als geprüfte Testamentsvollstreckerin (DVEV). Sie ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Erbrecht und Familienrecht geht. Sowohl im Erbrecht als auch im Familienrecht setzt sich Frau Rechtsanwältin Gerz engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auch auf der Konfliktvermeidung, insbesondere durch die richtige Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen in vorweggenommener Erbfolge, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Verfasst von: Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
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