Berater

Freier Mitarbeiter und Beratervertrag: Verräterische E-Mails

Die E-Mails bringen es an den Tag, immer öfter. Auch in Arbeitsgerichtsprozessen. Deshalb konnte das Landesarbeitsgericht Köln “kurzen Prozess” machen und die Arbeitnehmereigenschaft (”Scheinselbständigkeit“) eines angeblich freien Beraters alleine auf der Grundlage entsprechender Korrespondenz annehmen. Verraten hatte die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses eine Serie von E-Mails, in denen das angebliche Auftraggeber dem “Berater” dezidierte Anweisungen …

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Veröffentlicht am: 13. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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