Interimsmanager

Sozialversicherungsfrei als Interimsgeschäftsführer?

Interimsgeschäftsführer einer GmbH bieten wie andere Interimsmanager ihre Dienste verschiedenen Auftraggebern befristet an und lösen Aufgaben auf Zeit. Die meisten Interimsmanager fühlen sich als Selbständige und führen dementsprechend keine Sozialversicherungsbeiträge ab. Fremdgeschäftsführer und demnach auch Interimsgeschäftsführer in einer GmbH müssen auch dann, wenn sie überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind und keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, …

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Interimsmanager: Risiko Scheinselbständigkeit

Immer mehr Manager arbeiten als Interimsmanager, nicht nur im Personalwesen (HR), was wir auch als auf das Thema Scheinselbständigkeit spezialisierte Anwälte bemerken. Das Risiko der Scheinselbständigkeit (Arbeitnehmerstatus) erfasst zunehmend auch freiberufliche Berater, auch das Interimsmanagement ist von diesem Risiko stark betroffen. Interimsmanager werden gerne befristet gebucht, um spezielle Aufgabenstellungen in Unternehmen zu lösen, für die …

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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2014 von RA Michael W. Felser
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