Kita-Streik: Erstattung der Gebühren für die Kindertagesstätte!
Viele Eltern fragen sich, ob sie dann, wenn die Kindesbetreuung streikbedingt selbst organisiert wird, die Kosten für alternative Betreuungen erstattet bekommen oder wenigstens die anteilige Erstattung der Kitagebühren verlangen können. Schadensersatzanspruch wegen Urlaub oder Ersatzbetreuung? Eine Erstattung von Urlaubstagen, Kosten für andere Kindesbetreuung etc. wäre nur möglich, wenn ein Schadensersatzanspruch besteht, wofür nach allgemeiner Ansicht …
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Veröffentlicht am: 8. Mai, 2015 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): 2015, Erstattung, Gebühren, Kita, Kita-Streik, Musterschreiben, Rechtsanwalt, Streik
Man liest es in Presseportalen als Frage zum Streikverbot des Arbeitsgerichts Hamburg – und das Arbeitsgericht Kiel glaubt sogar selbst daran*: Haben einstweilige Verfügungen der Arbeitsgerichte bei Streiks wie dem Kita-Streik bundesweite Bedeutung? Nein, natürlich nicht, denn 5 / 5 ( 1 vote )
Man liest vieles dieser Tage, zum Beispiel, dass man unbezahlten Urlaub nehmen müsse, wenn Frau oder Mann wegen Kita-Streik und Kindesbetreuung nicht am Arbeitsplatz erscheinen könne. Das ist Mumpitz. Natürlich kann man einen bezahlten Anspruch auf Arbeitsbefreiung haben, wenn man das Kind ohne Kita nicht allein zu Hause lassen kann. Einen Rechtsanspruch auf Mitnahme des … 



