Bahnstreik, Kitastreik und mein Job
Die Arbeitnehmer der Bahn streiken, die Erzieherinnen streiken. Gelten bei Bahnstreik und Kitastreik für Arbeitnehmer im Job andere Regeln? Kann man sich bei Verspätung auf „höhere Gewalt“ berufen? Müssen Sie das Kind alleine zu Hause lassen? Wer trägt das Streikrisiko? Auswirkungen von Streiks führen nicht dazu, dass die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis aufgehoben wären. Arbeitnehmer …
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Veröffentlicht am: 7. Mai, 2015 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Abmahnung, Bahnstreik, Kitastreik, Kündigung, Streik, Verspätung, Wegerisiko
Man liest es in Presseportalen als Frage zum Streikverbot des Arbeitsgerichts Hamburg – und das Arbeitsgericht Kiel glaubt sogar selbst daran*: Haben einstweilige Verfügungen der Arbeitsgerichte bei Streiks wie dem Kita-Streik bundesweite Bedeutung? Nein, natürlich nicht, denn 5 / 5 ( 1 vote )
Man liest vieles dieser Tage, zum Beispiel, dass man unbezahlten Urlaub nehmen müsse, wenn Frau oder Mann wegen Kita-Streik und Kindesbetreuung nicht am Arbeitsplatz erscheinen könne. Das ist Mumpitz. Natürlich kann man einen bezahlten Anspruch auf Arbeitsbefreiung haben, wenn man das Kind ohne Kita nicht allein zu Hause lassen kann. Einen Rechtsanspruch auf Mitnahme des … 



