LSG NRW

Scheinselbständigkeit bei IT-Beratern 2015

Mehrmals monatlich beraten wir zum Thema „Scheinselbständigkeit“ freiberufliche IT-Consultants, EDV-Berater, Netzwerkadministratoren und ähnliche Spezialisten, die in Unternehmen (auch in Großkonzernen) mit Rahmenvertrag und Einzelauftrag unmittelbar oder über einen Vermittler tätig werden. Zwei neue Entscheidungen des LSG NRW und des LSG Baden-Württemberg haben das Risiko „Scheinselbständigkeit“ in beiden Fallkonstellationen erhöht, nachdem zunächst das SG Wiesbaden und …

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Veröffentlicht am: 5. September, 2012 von RA Michael W. Felser
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