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20 Rechtsirrtümer im Verkehrsrecht

Wie in allen Rechtsgebieten geistern auch durch das Verkehrsrecht Rechtsirrtümer und Mythen. Die wichtigsten Rechtsirrtümer zum Verkehrsrecht haben wir für Sie zusammengefasst: 1. Zu polizeilichen Vernehmungen muss man erscheinen. Irrtum: Weder bei „Knöllchen“ noch bei Straftaten muss der Betroffene dort erscheinen oder gar eine Aussage machen. Erscheinen muss man nur bei Anordnung der Vernehmung durch …

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Veröffentlicht am: 12. Juni, 2015 von RA Michael W. Felser
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