Rechtsirrtum

11 Rechtsirrtümer im Erbrecht

In unserer Reihe Rechtsirrtümer stellen wir ihnen heute 11 Rechtsirrtümer im Erbrecht vor, die nach der Erfahrung unserer Fachanwältin, die seit 17 Jahren Mandate im Erbrecht und Familienrecht bearbeitet, verbreitet sind und häufig zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten führen. Doch nun zu den 11 Rechtsirrtümern im Erbrecht: 1. Ein Testament muss beim Notar gemacht werden. Irrtum: Ein …

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12 Rechtsirrtümer zum Familienrecht (Trennung, Scheidung, Unterhalt)

Auch im Familienrecht sind zum Thema Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn und  Versorgungsausgleich zahlreiche Rechtsirrtümer verbreitet. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht räumt mit 12 Mythen im Familienrecht auf: 1. Gegen den Willen eines Ehegatten kann die Scheidung nur erfolgen, wenn eine Trennungszeit von 3 Jahren abgelaufen ist. Irrtum: Für die Scheidung reicht 1 Trennungsjahr. Dann wird …

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20 Rechtsirrtümer im Verkehrsrecht

Wie in allen Rechtsgebieten geistern auch durch das Verkehrsrecht Rechtsirrtümer und Mythen. Die wichtigsten Rechtsirrtümer zum Verkehrsrecht haben wir für Sie zusammengefasst: 1. Zu polizeilichen Vernehmungen muss man erscheinen. Irrtum: Weder bei „Knöllchen“ noch bei Straftaten muss der Betroffene dort erscheinen oder gar eine Aussage machen. Erscheinen muss man nur bei Anordnung der Vernehmung durch …

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Veröffentlicht am: 12. Juni, 2015 von RA Michael W. Felser
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20 Rechtsirrtümer zu Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Aus aktuellem Anlaß (Grippewelle 2015/2016) haben wir für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die verbreitetesten Rechstirrtümer rund um Krankheit und Arbeitsunfähigkeit im Job für Sie zusammengestellt, von der Einstellung über Arbeitsunfähigkeit bis zur Kündigung. Sie werden sich wundern … 20 verbreitete Rechtsirrtümer zu Krankheit und Arbeitsunfähigkeit Wenn ich krank bin, brauche ich erst am vierten Arbeitstag den …

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Veröffentlicht am: 20. März, 2015 von RA Michael W. Felser
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Kündigung im Urlaub

Der Schock: Die Kündigung im Urlaub. Während des Sommerurlaubs wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt, so lautet jedenfalls das Kündigungsschreiben im Briefkasten. Ein verbreiteter Glauben unter Arbeitnehmern besagt, daß man während des Urlaubs keine Kündigung zu befürchten habe, weil während der Urlaubsabwesenheit nicht gekündigt werden könne. Das ist ein klassischer Rechtsirrtum und hat nicht selten gravierende Folgen. …

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Veröffentlicht am: 10. August, 2012 von RA Michael W. Felser
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