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Beratervertrag immer prüfen lassen

Ein Beratervertrag muß vor der Unterschrift geprüft werden, damit man keine böse Überraschung erlebt. Diese lauern nicht nur in der Person des aktuell noch fast freundschaftlichen Vertragspartners, sondern auch in Gestalt der Deutschen Rentenversicherung Berlin oder des Finanzamtes. Beim Betriebsprüfer weckt sowohl das Fehlen eines Vertrags als auch ein schlechter Vertrag ein besonderes Interesse mit …

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Veröffentlicht am: 24. Mai, 2010 von RA Michael W. Felser
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Beratervertrag: Kündigung und Kündigungsfrist

Ein Beratervertrag kann wie jeder andere Vertrag gekündigt werden, ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder ausserordentlich, also fristlos. Die Kündigung ist anders als beim Arbeitsvertrag beim Beratervertrag auch mündlich möglich; eine Schriftform 5 / 5 ( 2 votes )

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Veröffentlicht am: 8. Februar, 2010 von RA Michael W. Felser
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Freie Mitarbeiter-Vertrag

Heute legte mir ein Mandant einen Vertrag über freie Mitarbeit mit folgender Klausel vor: „Die Parteien sind sich einig, dass ein Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Klägers nicht begründet werden soll.“ Nun hat das Bundesarbeitsgericht schon vor einiger Zeit mit der wünschenswerten Klarheit verdeutlicht:

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Veröffentlicht am: 18. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Besser kein Vergleich…..

denkt man sich so manchmal nach einem Urteil; auch wenn man gewonnen hat. Für einen Berater hatten wir ca. € 3000,00 Honorar geltend gemacht. Weitere Positionen in Höhe von € 2.000,00 waren ausdrücklich vorbehalten worden. Der Auftraggeber erklärte die Aufrechnung mit vorgeblichen Schadenersatzansprüchen und erhob entsprechend noch Widerklage auf Zahlung von ca. € 11.000,00. In …

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Veröffentlicht am: 27. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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BAG: Kündigungsfrist freier Mitarbeiter

Die Kündigungsfrist freier Mitarbeiter richtet sich nicht nach der für Arbeitnehmer geltenden Vorschrift des § 622 BGB mit längeren Kündigungsfristen als bei selbständigen Dienstnehmern (§ 621 BGB), selbst wenn es sich bei dem freien Mitarbeiter um eine sog. arbeitnehmerähnliche Person handeln sollte, so das Bundesarbeitsgericht: „b) Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts sind arbeitnehmerähnliche Personen mit …

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Veröffentlicht am: 4. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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