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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

LAG Hamm: Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte fordern Personalverstärkung bei den Arbeitsgerichten

Bundesweit trafen sich vom 17. bis 19. Mai die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte in Münster. Neben Fragen der Gerichtsverwaltung und rechtspolitischen Themen haben sich die Topjuristen mit der Finanzkrise beschäftigt. Die Spitzenvertreter der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit betrachten mit Sorge, dass die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise zunehmend auch bei den Arbeitsgerichten ankommen. Bundesweit haben sie …

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Veröffentlicht am: 25. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Köln überlastet

Im ersten Quartal 2009 zeichnet sich bereits eine erhebliche Überlastung des Arbeitsgerichts Köln wegen höherer Eingänge u.a. bei den Kündigungsschutzklagen ab. Die IG Metall fordert angesichts der Klageflut eine Aufstockung der Richterstellen. Alleine die Rechtsabteilung der IG Metall Köln Leverkusen habe

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Veröffentlicht am: 24. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kita-Streik um Gesundheitstarifvertrag

Den Beschäftigten im Sozial-und Erziehungsbereich und ihren Gewerkschaften geht es beim Kita-Streik nicht nur um das liebe Geld. Gestreikt wird vor allem zum Schutze der Gesundheit der Erzieherinnen und Erzieher, also für einen Gesundheitstarifvertrag. Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen arbeiten

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Veröffentlicht am: 20. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte

Leitende Angestellte haben es nicht leicht, schon gar nicht bei der Trennung vom Unternehmen. Beim Aufhebungsvertrag geht zwar alles nach den normalen Regeln, aber als leitender Angestellter hat man einen schwächeren Kündigungsschutz und muss daher vielleicht nachgiebiger sein als jemand, der tariflich unkündbar ist. Die Erfahrung zeigt aber, dass 5 / 5 ( 1 vote …

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Veröffentlicht am: 18. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kind oder Job. Probleme beim Kita-Streik

Man liest vieles dieser Tage, zum Beispiel, dass man unbezahlten Urlaub nehmen müsse, wenn Frau oder Mann wegen Kita-Streik und Kindesbetreuung nicht am Arbeitsplatz erscheinen könne. Das ist Mumpitz. Natürlich kann man einen bezahlten Anspruch auf Arbeitsbefreiung haben, wenn man das Kind ohne Kita nicht allein zu Hause lassen kann. Einen Rechtsanspruch auf Mitnahme des …

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Veröffentlicht am: 18. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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