RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Da kann man wieder einmal sehen, dass es von Vorteil ist, dass es Gewerkschaften gibt. Während nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit, der die Kündigung erhält, nach der gesetzlichen Rechtslage weiterhin mit weniger Entgelt auskommen muss, also nur noch
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In unserer Praxis häufen sich die Fälle von Handelsvertretern, die ein echtes Problem mit der Deutschen Rentenversicherung haben. Viele haben Angst vor der Scheinselbständigkeit, aber diese Furcht ist meist unbegründet. Zum einen würden die Folgen der Scheinselbständigkeit erst einmal den Auftraggeber treffen, zum anderen 5 / 5 ( 1 vote )
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Viele Arbeitnehmer beauftragen ihren Hausanwalt mit der Klage gegen die Kündigung. Diesen Eindruck kann man gewinnen, wenn man liest, wie oft Berufungsgerichte Klagen abweisen, weil nicht richtig vorgetragen wurde oder nur der erstinstanzliche Vortrag wiederholt wurde oder die Klagefrist oder Vortragsfrist versäumt wurde. Wenn eine Frist versäumt wurde, was nicht immer schuldhaft sein muss, sollte …
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil (BAG, Urteil vom 22.04.2009 – 5 AZR 436/08) Lohnwucher im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB angenommen, wenn der gezahlte Lohn, auch unter Berücksichtigung von Sachbezügen, weniger als 2/3 „eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes“ausmache. Maßgebend sei der Vergleich mit der tariflichen Stundenvergütung …
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Eigentlich war es ja klar. Die Überleitung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in das neue Tarifrecht ist mitbestimmungspflichtig, das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht bestätigt (Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 22.04.2009 – 4 ABR 14/08). Es wäre auch eine böse Überraschung für die Personalräte und Beschäftigten gewesen, wenn ausgerechnet die größte Eingruppierungsaktion im Nachkriegsdeutschland mitbestimmungsfrei – al gusto …
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