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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Juristenwitze

Neue Juristenwitze Hier finden Sie die besten Juristenwitze, Anwaltswitze und Richterwitze! Eine Frau und ihre Tochter besuchen das Grab der Oma. Auf dem Rückweg fragt das Mädchen: „Ist es erlaubt, zwei Leute in einem Sarg zu bestatten?“„Nein, nein.“„Da drüben müssen die eine Ausnahme gemacht haben, da steht: ‚Hier liegt ein Anwalt und ehrlicher Mann‘.“ Der …

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Veröffentlicht am: 21. April, 2014 von RA Michael W. Felser
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Anfechtung der Betriebsratswahl – Typische Fehler

Nach § 19 BetrVG kann die Wahl eines Betriebsrats angefochten werden. Nach Schätzungen erfahrener Experten sind ca. 80 % aller Betriebsratswahlen anfechtbar, weil der Wahlvorstand bei den komplizierten Wahlregeln fast zwangsläufig Fehler macht. Nach der Erfahrung des Autors dürfte fast jede Betriebsratswahl anfechtbar sein. Die Anfechtung ist aber nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen …

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Höhe der Abfindung – Statistik

Statistische Daten zur Höhe gezahlter Abfindungen nach Kündigung sind mit Vorsicht zu genießen. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt es im deutschen Arbeitsrecht ebensowenig wie eine gesetzliche Statistik über die Höhe gezahlter Abfindungen. Der Rechtsirrtum, als Arbeitnehmer habe man bei Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung, hält sich zwar hartnäckig, es bleibt aber ein …

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Veröffentlicht am: 29. März, 2014 von RA Michael W. Felser
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Interimsmanager: Risiko Scheinselbständigkeit

Immer mehr Manager arbeiten als Interimsmanager, nicht nur im Personalwesen (HR), was wir auch als auf das Thema Scheinselbständigkeit spezialisierte Anwälte bemerken. Das Risiko der Scheinselbständigkeit (Arbeitnehmerstatus) erfasst zunehmend auch freiberufliche Berater, auch das Interimsmanagement ist von diesem Risiko stark betroffen. Interimsmanager werden gerne befristet gebucht, um spezielle Aufgabenstellungen in Unternehmen zu lösen, für die …

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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2014 von RA Michael W. Felser
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Scheinselbständige IT-Berater können ein Arbeitsverhältnis mit dem Endkunden haben

Scheinselbständige IT-Berater können ein Arbeitsverhältnis mit dem Endkunden haben, so das Sozialgericht München in einem aktuellen Urteil aus November 2013. Die Beteiligten in dem Verfahren stritten um den sozialversicherungsrechtlichen Status eines IT-Beraters und die Versicherungspflicht seines Auftraggebers, einer GmbH, im Hinblick auf die Tätigkeit des Beigeladenen als Software-Entwickler bei einem T-Unternehmen im Zeitraum vom 1.7.2008 …

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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2014 von RA Michael W. Felser
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