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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Amtsangemessene Beschäftigung auch für Beamte der Telekom

Beamte der Telekom („Vivento“) dürfen nicht in einen Stellenpool abgeschoben („versetzt“) werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag (BVerwG vom 18.09.2008 – Aktenzeichen 2 C 3.07 und 2 C 8.07, 2 C 126.07).  Die Praxis bei der Telekom, die Beamten

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Veröffentlicht am: 21. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigung während Krankschreibung

Dass der Arbeitgeber während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit nicht kündigen könne, ist ein verbreiteter Rechtsirrtum unter Arbeitnehmern. Richtig ist, dass eine Kündigung während einer Krankschreibung ohne weiteres möglich ist und die Arbeitsunfähigkeit auch den Zugang der Kündigung nicht hindert oder hemmt. Die dreiwöchige Klagefrist beginnt also auch während einer Arbeitsunfähigkeit zu läufen, wenn die Kündigung …

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Veröffentlicht am: 21. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Köln stellt sich quer

Morgen wollen die Kölner (und natürlich die Umgebung) Flagge zeigen gegen Rassismus. Nach „Arsch huh“ wird dies die zweite große Kölner Veranstaltung gegen Rassismus. Mal sehen, ob morgen noch mehr Menschen auf die Straße gehen als 1992 … Auf den Seiten des DGB Köln

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Veröffentlicht am: 19. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Mieterin haftet für Verstopfung

Eine Toilette ist kein Mülleimer, wenn sie auch so häufiger benutzt wird. Dies kann zu Verstopfungen führen und diese wiederum zu Ärger und Streit. Mit einem derartigen Fall hatte sich das Amtsgericht Bergheim (Rhein-Erft-Kreis) (Az. 28 C 219/07) in einem Mietverhältnis in Pulheim zu beschäftigen. In dem Mietvertrag war beim Umgang mit den Sanitäranlagen besondere …

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Veröffentlicht am: 18. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Zu schnell und doch kein Fahrverbot….

das wünschen sich viele. Schnell ist man zu schnell unterwegs und wird geblitzt. Ärgerlich, denn ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts droht neben den happigen Bußgeldern ein Fahrverbot. Für viele ein richtiges Problem; zumal wenn der Führerschein beruflich dringend oder gar zwingend erforderlich ist. Oft läßt sich aber etwas machen:

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Veröffentlicht am: 17. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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