RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Beim Traditionsunternehmen Stoll hängt der Haussegen schief. Neueinstellungen werden nur noch über Leiharbeitsunternehmen gemacht. Der Betriebsrat soll dabei keine Mitbestimmungsrechte haben. § 99 BetrVG
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das ist für die betroffenen Mütter oder Väter eine Katastrophe. Aber bitte nicht auf die streikenden Kita Mitarbeiter schimpfen, die wollen schliesslich auch nur wieder ein paar Euros mehr verdienen, was ihnen ja zusteht. Streikrisiko ist Arbeitnehmerrisiko, wie der Bahnstreik gelehrt hat. Kommt die Bahn nicht, weil der Lokführer streikt, kann man nicht umdrehen und …
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Häufig streiten sich die Leitungen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen um die Frage, wer Tendenzträger ist. Für den Arbeitgeber sind allenfalls die Pförtner und das Küchenpersonal keine Tendenzträger, für den Betriebsrat dagegen sind allenfalls die Ärzte Tendenzträger. Die Einordnung hat erhebliche Bedeutung, weil das Bestehen und der Umfang von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in Tendenzbetrieben davon abhängt. …
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Den Blitzaustritt eines Hamburger Universitätskrankenhauses zum Zwecke der Tarifflucht vor dem Tarifvertrag „Einmalzahlung 2005“ hält das Bundesarbeitsgericht für zulässig. Das ergibt sich aus dem heute veröffentlichen Urteil
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Im Juni 2007 gab es in Deutschland 138 Prozent mehr Leiharbeitsunternehmen und 224 Prozent mehr Leiharbeiter als vor zehn Jahren, meldet die Bundesagentur für Arbeit. Als Erfolg. Denn nach ihrer Ansicht ist Leiharbeit die Eintrittskarte in den regulären Job. Das neue Problem heißt auch nicht Leiharbeit, sondern Werkvertrag oder
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