RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Nicht nur beim Mobilfunkbetreiber O 2 drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe wegen der Beschäftigung von Scheinselbständigen. Viele Unternehmen prüfen die Risiken einer Beschäftigung freier Mitarbeiter nicht, sondern vertrauen darauf, dass es schon gutgehen werde. Das kann ins Auge gehen. Spätestens wenn der Betriebsprüfer der DRV sich angekündigt hat, sollte man sich informieren. Informationen über die Betriebsprüfung …
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Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Verwaltungsreform in NRW (Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur) hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluß vom 16.01.2008 (Aktenzeichen 34 K 2507/07) Stellung genommen. Das Verwaltungsgericht
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2004 wurde das Kündigungsschutzgesetz verschlechtert, u.a. gilt seitdem die kurze Klagefrist des § 4 KSchG (drei Wochen) für praktisch alle Mängel einer Kündigung. Das kann dazu führen, dass ein gekündigter Arbeitnehmer seine Rechte nicht mehr geltend machen kann, obwohl die Kündigung rechtswidrig ist. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun den Fall eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, der erst fünf …
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Die Zumutbarkeit von Leiharbeit spielt für Arbeitslose eine große Rolle, denn immer häufiger bieten die Arbeitsagenturen ihnen Tätigkeiten bei Leiharbeitsunternehmen an. Das Arbeitslosenzentrum Düsseldorf hat jetzt ein aktuelles Merkblatt (Stand 1/2008) zur Zumutbarkeit entsprechender Arbeitsangebote ins Internet gestellt. Die aktuelle Durchführungsanweisung der
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Auf dem 5. Workshop für Betriebsräte zum Thema: „Die Zukunft der Automobilindustrie“ referierte Rechtsanwalt Felser am 14.2.2008 vor 40 Betriebsräten aus der Automobilindustrie und -zulieferern zum Thema „Leiharbeit – rechtlicher Rahmen und neue Rechtsprechung“. Seit 2006 haben zahlreiche Landesarbeitsgerichte
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