RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das Thema „Überstunden“ habe ich in den letzten Wochen in mehreren Interviews für den WDR erschöpfend behandelt. Erschreckend ist, in wie vielen Unternehmen als selbstverständlich angesehen wird, dass Überstunden „kostenlos“ gemacht werden und wie oft Arbeitnehmer das klaglos hinnehmen. Letzteres mag sich durch eine strenge Linie der Arbeitsgerichte beim Nachweis erklären. Ein Problem bleibt nämlich …
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Arbeitnehmer, die gegenüber Arbeitskollegen auf Facebook Vorgesetzte beleidigen und drohen, müssen mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen, so das Arbeitsgericht Hagen vom 16.05.2012 – Aktenzeichen 3 Ca 2597/11. Am 20.11.2011 um 13.46 Uhr postete der Kläger auf seiner Pinnwand im Facebook-Profil über einen Vorgesetzten G: „hi M, mir geht’s gut, und dir hoffe ich auch. …
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Jüngeren Arbeitnehmern, dieim Einzelhandel beschäftigt sind, steht in NRW ein höherer Urlaubsanspruch zu. Das ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht zur Urlaubsstaffel im TVÖD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes). Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2011; Aktenzeichen 8 Sa 1274/10) hat entschieden, dass auch die Urlaubsstaffel des § 15 MTV Einzelhandel NRW gegen …
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Risiko Kündigungsschreiben: Nicht nur Arbeitgeber, auch viele Arbeitnehmer tun sich mit einem Kündigungsschreiben schwer. Die Vorsicht ist berechtigt, denn Fehler im Kündigungsschreiben wirken sich fatal aus: eine unwirksame Kündigung führt keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbei. Folge: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen oder der Arbeitnehmer muss bei dem Arbeitgeber weiterarbeiten. Was muss also drin stehen …
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Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jetzt mit einer Serie von Urteilen (23.07.2012, 24.07.2012, 22.08.2012 und 13.09.2012) klargestellt, dass auch Beamte Abgeltung von Resturlaub (Urlaubsabgeltung) beanspruchen können, wenn sie diesen vor dem Ruhestand nicht mehr nehmen können (Aktenzeichen 1 A 2122/10). Dies ergebe sich aus dem EU-Recht und der Rechtsprechung des EuGH. Drei Wermutstropfen enthalten die Urteile …
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