Kündigungsschreiben

Kündigungsschreiben per Einschreiben Rückschein

Wenn Sie heute eine Benachrichtigung in ihrem Briefkasten finden, dass ein Einschreiben Rückschein für sie eingegangen ist, sie aber nicht angetroffen wurden, so dass das Einschreiben auf dem Postamt abgeholt werden muss: lassen sie sich ruhig Zeit, denn es könnte das Kündigungsschreiben ihres Arbeitgebers sein. Ein Kündigungsschreiben per Einschreiben Rückschein zu versenden, gilt als sichere …

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Veröffentlicht am: 30. Juni, 2015 von RA Michael W. Felser
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Kündigung per Einschreiben Rückschein

Die Kündigung durch Einschreiben mit Rückschein gilt als sichere Zustellung. Ein verbreiteter Rechtsirrtum, der bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags gegenüber einem Arbeitnehmer Nachteile mit sich bringen kann. Wird der Arbeitnehmer nicht angetroffen oder kann das Kündigungsschreiben per Einschreiben / Rückschein aus anderen Gründen nicht beim Empfänger persönlich abgeliefert werden, hinterläßt der Postzusteller bekanntlich eine Benachrichtigung …

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Veröffentlicht am: 3. Dezember, 2012 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsschreiben – was drin stehen muss

Risiko Kündigungsschreiben: Nicht nur Arbeitgeber, auch viele Arbeitnehmer tun sich mit einem Kündigungsschreiben schwer. Die Vorsicht ist berechtigt, denn Fehler im Kündigungsschreiben wirken sich fatal aus: eine unwirksame Kündigung führt keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbei. Folge: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen oder der Arbeitnehmer muss bei dem Arbeitgeber weiterarbeiten. Was muss also drin stehen …

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Veröffentlicht am: 26. September, 2012 von RA Michael W. Felser
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Kündigung mit Computerunterschrift unwirksam

Kündigungsschreiben kommen immer wieder per Telefax, Mail oder in Kopie oder – wie aktuell – mit einer Unterschrift aus dem Computer. Dabei wird die Unterschrift eingescannt und zur Vereinfachung des Schriftverkehrs auch bei Abwesenheit einfach in das Schreiben eingesetzt. Das geht bei Kündigungen gut, bei denen keine gesetzliche Schriftform vorgesehen ist. Anders bei der Kündigung …

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Veröffentlicht am: 2. Mai, 2012 von RA Michael W. Felser
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