RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Am Donnerstag abend (20.09.2012)stand Rechtsanwalt Felser den Hörern der WDR Servicezeit mit Moderator Dieter Könnes für Fragen zum Thema Überstunden, Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitkonten live zur Verfügung. „Eigentlich ist gleich Feierabend, aber dann steht der Chef in der Tür. Da ist eine Aufgabe, die unbedingt noch erledigt werden muss, sagt er. Und sofort ist klar: Pünktlich …
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Beamte der Feuerwehr können sich nach jahrelangem Kampf über eine Entschädigung für Mehrarbeit freuen. Mit Urteil vom 25. Juli 2012 (verkündet am 26.07.2012) zu dem Aktenzeichen 2 C 70.11 sprach das Bundesverwaltungsgericht dem klagenden Feuerwehrmann Mehrarbeitsvergütung in Höhe von 9253,60 € für 945 von insgesamt 1627,5 Stunden Zuvielarbeit zu. Das Bundesverwaltungsgericht ging dabei hart mit …
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Live im WDR Studio als Experte zum Thema Arbeitszeiterfassung im Studio mit der tatsächlich „immer ein wenig kessen“ Steffi Neu, besser kann ein Tag kaum starten. Auslöser der Einladung ins Studio war das Gerichtsverfahren am Arbeitsgericht Augsburg um die Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden, dem angeblich Arbeitszeitbetrug durch Überwachung seines Arbeitsplatzrechners mit einem sog. Keylogger nachgewiesen werden …
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Im Interview mit Christian Giese-Kessler von Radio Erft beantwortete Rechtsanwalt Felser diese Frage mit einem klaren „Nein“. Hintergrund des Interviews war ein Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 03.05.2011, Aktenzeichen 17 U 192/10). Die beklagte Bank wurde dazu verurteilt, es zu unterlassen, in ihrem „Kleingedruckten“ – sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – gegenüber Verbrauchern für Kredite …
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Ein Honorararzt, der im Krankenhaus auf selbständiger Basis Leistungen erbringt, kann scheinselbständig sein. Das gilt nicht nur für den Nakosearzt (Anästhesist), der gegen Honorar mit dem Krankenhaus abrechnet. Eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundessozialgericht liegt zwar bis dato nicht vor, sondern nur aktuelle die Rechtslage unterschiedlich bewertende Entscheidungen von Sozialgerichten und Landessozialgerichten. Nach Meinung des …
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