RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Mein Vortrag vor Zahnärzten gestern abend bestätigte die bei Ärzten vorhandene Skepsis gegenüber Werbung, auch gegen eine eigene Präsenz im Internet. Nur wenige Zahnärzte oder Ärzte präsentieren Ihre Leistungen, Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Betriebsferien mit einer eigenen Internetseite. Wie vor Jahren bei Rechtsanwälten ist die Lockerung der strengen Werberestriktionen durch die eigenen Standesvertreter, die Ärzte gegenüber anderen …
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zu diesem Thema referiert Rechtsanwalt Felser heute vor den Gästen der Kieferchirurgen Drs. Blume & Ziggel in der Uhlstr. 19 – 23 in Brühl. Themen werden neue Urteile zum ärztlichen Werberecht sein, die Vorschriften der Berufsordnung, die Darstellung zulässiger Informationswerbung und die Möglichkeiten, im Internet auf Leistungen und Angebote aufmerksam zu machen. Grund: immer mehr …
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Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Autofahrer und einem Radler wird die Haftung regelmäßig zu 2/3 Dritteln dem Autofahrer auferlegt. Dies gilt für die Fälle, in denen der Unfall mit auf einem Verkehrsverstoß des Radfahrers beruht. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass diese Verteilung die sog. erhöhte Betriebsgefahr, die von einem Auto ausgeht, angemessen …
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Die US-Produkthaftung ist für viele deutsche Unternehmen ein Reizwort. Klagefreudige Verbraucher und die Gefahr exorbitanter Schadensersatzsummen sind bekannte Risiken im US-Geschäft. Eine aktuelle Entscheidung eines kalifornischen Gerichts
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Das LAG Frankfurt (Az.: 17 Sa 473/07) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Kläger, Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, Anspruch auf Bezahlung der Pausenzeiten hatte. Der Mann begehrte die Bezahlung seiner täglichen Pausenzeit von 45 Minuten.
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