RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
befürchten Politiker (Glos laut Handelsblatt) wegen der neuen Abgasnormen. Deutschland scheint mal wieder “Innovationstreiber” bei den Kraftfahrzeugen zu spielen. Tatsache ist: Immer häufiger treten wir auf die Bremse. Schon bei der Fahrzeugsicherheit haben uns die Franzosen mit 5 Sternen erst mal die lange Nase und einen originellen Fernsehspot gezeigt. Hoffentlich verpassen wir den in den …
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Das Problem der Scheinselbständigkeit von Mitarbeitern wird in vielen kleinen und grossen Unternehmen verdrängt. Nach dem Paketdienst German Parcel (Scheinselbständigkeit von Kurierfahrern) hat es nun auch ein bekanntes Automobilunternehmen beim Thema Werksarzt erwischt. Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt hat am 25.1.2007 (Aktenzeichen L 8 KR 165/05 und L 8 KR 148/05) die Praxis bei Opel …
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denn die meisten Länder Europas haben bereits Mindestlöhne, ebenso wie die USA, so der Stern (online hier >>). Laut Wikipedia greifen 90 % aller Staaten weltweit auf Mindestlöhne (online sehr informativer Artikel hier >>) zurück. So schlimm kann es für Unternehmer also nicht sein, wenn ein Mindestlohn knapp oberhalb der Armutsgrenze endlich auch in Deutschland …
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Wie berichtet, war in einem vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen mehrere Angeklagte geführten Strafverfahren wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Al Qaeda) gegen einen in der JVA tätigen Seelsorger Beugehaft verhängt worden, nachdem dieser unter Berufung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Seelsorger die Auskunft verweigert hatte, ob er für einen Angeklagten im Internet Adressen …
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Das OLG Frankfurt (Aktenzeichen 4 UF 112/05) hat entschieden, dass das alleinige Sorgerecht auf die Kindesmutter zu übertragen ist, wenn diese Kontakte zum Kindesvater ablehnt, weil er ihr seine HIV-Infektion verschwiegen hat.
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