BAG: Übernahme der Personenkontrolle an einem Flughafen stellt Betriebsübergang dar
Übernimmt ein Auftragnehmer von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellte technische Geräte und Anlagen, um die Personenkontrolle am Flughafen durchzuführen, so stellt dies einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB dar, so das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13.06.2006 zum Aktenzeichen 8 AZR 551/05. Folge: Alle Arbeitnehmer sind zu übernehmen, die Betriebszugehörigkeit bleibt erhalten und …
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Veröffentlicht am: 1. Juli, 2006 von RA Felser
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