Arbeitsrecht ist Nr. 1

Arbeitsrecht ist nicht nur in der anwaltlichen Praxis ein wichtiges Rechtsgebiet. 2008 entfielen laut der D.A.S.  rund ein Viertel aller versicherten Rechtsstreitigkeiten auf das Arbeitsrecht. In der Schweiz sind es rund 30 % aller Schadensfälle in der Rechtsschutzversicherung. Maßlos übertrieben ist allerdings die Behauptung von Roland Vorstands Horrion, die in IMPULSE wiedergegeben ist: „90 Prozent …

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Veröffentlicht am: 13. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Dortmund: Mehr Klagen, weniger Richter

Auch die verbliebenen sieben tapferen Richter des Arbeitsgericht Dortmund und die Justizangestellten und -beamten ertrinken angesichts der Klagewelle in Akten. Dabei sind von zehn Kammern nur sieben besetzt. Das Justizministerium NRW will helfen, indem es kein weiteres Personal abbaut …(!). Der DGB Rechtsschutz verzeichnet im ersten Quartal 2009 eine glatte Verdoppelung

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Veröffentlicht am: 13. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Wiedereinstellung? Nur bei unverzüglicher Geltendmachung!

Ein häufig übersehenes, aber wirksames Mittel gegen eine betriebsbedingte Kündigung und sogar gegen die berüchtigte Namensliste ist der Wiedereinstellungsanspruch. Damit ist nicht – wie von Arbeitnehmern gerne verwechselt – die Klage gegen die Kündigung selbst gemeint, sondern

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Veröffentlicht am: 13. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Schwiegermutter rettet Mann den Job

Nein, das ist keiner der üblichen Scherze über die besondere Beziehung von Schwiegermutter und Ehemann der Tochter. Tatsächlich konnte die Schwiegermutter unseres Mandanten, dem mitgeteilt worden war, daß er in Kürze eine betriebsbedingte Kündigung erhalten werde, diesen vor der Kündigung schützen. Unser Mandant war augenscheinlich schwerbehindert, das Problem war, er hatte (noch) keine Anerkennung als …

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Veröffentlicht am: 13. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Reisezeiten im Aussendienst sind Arbeitszeit

und müssen bezahlt werden, auch die Fahrt vom Homeoffice zum Kunden, das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 22.4.2009, 5 AZR 292/08). Das Urteil hat große Relevanz zur Aussendienstmitarbeiter und Vertriebsmitarbeiter mit Homeoffice. Das beklagte Unternehmen wollte dem Servicemitarbeiter die tägliche Fahrt vom Homeoffice zum ersten Kunden und zum letzten Kunden nur bezahlen, wenn …

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Veröffentlicht am: 10. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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