Klage vor dem Arbeitsgericht

Die Klage vor dem Arbeitsgericht kann man selbst einlegen, am besten allerdings mit der Hilfe der Rechtsantragsstelle, die jedes Arbeitsgericht eingerichtet hat; die allerdings nur während bestimmter Bürozeiten besetzt ist. Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Köln erreichen Sie unter

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Veröffentlicht am: 7. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Mit 29 zu alt für den Job

Nein, es geht nicht um Kinderarbeit, es geht um Altersdiskriminierung. 3000 Euro Entschädigung erhielt ein 29 Jahre alter Stellenbewerber, der sich auf eine Stellenanzeige des nordrhein-westfälischen Justizministeriums beworben hatte und wegen seines „Alters“ abgewiesen wurde. Der Kläger hatte sich auf eine Stelle im Strafvollzugsdienst des Bielefelder Gefängnisses beworben. Nach zwei Jahren

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Veröffentlicht am: 7. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Gefährliche Musterschreiben für den Betriebsrat

Musterschreiben für die Betriebsratsarbeit,  das nährt den Traum rationeller Erledigung der Aufgaben des Betriebsrats. Man findet Sie natürlich auch im Internet. Das Problem von Musterschreiben und Formularen ist schnell umschrieben: Das Leben besteht nicht aus Standardsituationen, auch nicht die Betriebsratstätigkeit und die Geschäftsführung

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Veröffentlicht am: 7. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Abwicklungsvertrag = Aufhebungsvertrag

Die Gleichung, ein Abwicklungsvertrag sei ein Aufhebungsvertrag, ist vertragsrechtlich und insbesondere arbeitsrechtlich falsch, sozialversicherungsrechtlich aber richtig. Die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Sperrzeit nach § 144 SGB III enthalten zum Abwicklungsvertrag folgende Hinweise:

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Veröffentlicht am: 5. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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AG Brühl: Cash geht es schneller

Heute wurde vor dem Amtsgericht Brühl ein fast alltäglicher Fall verhandelt: Der Vermieter behauptet Mietrückstände und verlangt Schadenersatz für Beschädigungen. Die Mieter behaupten Mietmängel, bestreiten die Verpflichtung zu Schadenersatz und begehren ihrerseits die Mietkaution. In unserem Fall verständigte sich die Kollegin mit mir darauf, dass die Mieter noch die Mietrückstände zahlen, auf den Schadenersatz verzichtet …

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Veröffentlicht am: 5. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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