Grundschulung für Personalratsmitglieder im neuen LPVG NRW
Einwöchige Grundschulungen für die neugewählten Personalratsmitglieder – denen wir an dieser Stelle zur Wahl ganz herzlich gratulieren! – im Landespersonalvertretungsgesetz NRW bietet Ver.di in Zusammenarbeit mit dem DGB Bildungwerk NRW an. Während die erste einwöchige
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 10. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):
Der allgemeinverbindliche Vergütungstarifvertrag für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen regelt ab dem 01.05.2008 für alle Mitarbeiter in Friseursalons in NRW die Eingruppierung und Vergütung. In zehn Vergütungsgruppen sind die Tätigkeiten näher beschrieben und die dafür 5 / 5 ( 1 vote )
Der Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen vom 1.1.2008 wurde ab dem 1. Mai 2008 für allgemeinverbindlich erklärt. Die zentralen Daten des Tarifvertrages findet man beim Tarifregister in NRW. Das Tarifregister listet die wesentlichen Daten wie 3.3 / 5 ( 3 votes ) 



