Ehevertrag: Ausschluss des Versorgungsausgleichs verliert Wirksamkeit bei veränderten Lebensumständen
Das OLG Düsseldorf (Aktenzeichen 6 UF 169/03) hat entschieden, dass ein im Ehevertrag vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs unwirksam werden kann, wenn sich später die Lebensumstände ändern. Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich im Rahmen eines gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens durchgeführt. Dabei werden die unterschiedlichen Rentenanwartschaften der Eheleute ausgeglichen, so dass durch den Ausgleich nach der Scheidung jeder Ehegatte gleich …
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Veröffentlicht am: 20. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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