Sorgerecht: Verfahrenspfleger und Anhörung der Kinder zu Hause bei starker seelischer Belastung
Das OLG Stuttgart (Aktenzeichen 17 UF 151/06) hat entschieden, dass in einem Sorgerechtsverfahren die Anhörung der Kinder nur durch den Familienrichter nicht ausreichend ist, wenn die Kinder seelisch stark belastet und daher nicht in der Lage sind, ihre Wünsche und Vorstellungen dem Richter klar mitzuteilen.
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Veröffentlicht am: 23. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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