Präsentationsfolien zum Vortrag “Krankheitsbedingte Kündigung” von RA Hartmann

Wie den Teilnehmern versprochen, finden Sie die Powerpoint Präsentation des Vortrags von Rechtsanwalt Daniel Hartmann von Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte zum Thema „Krankheit im Arbeitsverhältnis“ (Juracity berichtete) morgen auf http://www.kuendigung.de.

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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2006 von RA Felser
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EuGH hat erneut über Fragen des Widerrufsrechts zu entscheiden

Mit Beschluss vom 02.10.2006 – Aktenzeichen 6 U 8/06 – legte das Oberlandesgericht Stuttgart dem EuGH erneut eine Frage zur Entscheidung vor, in welcher es um die Rückabwicklung fremdfinanzierter Immobilienkäufe geht. Im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Stuttgart machte die Klägerin Schadenersatz in Höhe von rund 82.000 € geltend.

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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Bundesverfassungsgericht erklärt Durchsuchung einer Anwaltskanzlei für unverhältnismäßig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 07.09.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 BvR 1141/05) die Anordnung der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei wegen eines Parkverstoßes für grob unverhältnismäßig und willkürlich angesehen und der Verfassungsbeschwerde des betroffenen Rechtsanwalts stattgegeben.

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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Umkehr der Beweislast bei Verschuldensfrage

Das VG Lüneburg hat sich in seinem Urteil vom 11.09.2006 – 1 A 292/04 – mit Fragen der Beamten bzw. Soldatenhaftung befaßt. Im Beamten- und Soldatenrecht finden sich gesetzliche Schadenersatzregelungen, die einen Anspruch des Dienstherrn in der Regel begründen, wenn grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt. Das VG äußert sich vor allem zu der Frage, …

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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Vermögenswerte Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts sind 10 Jahre geschützt – BGH zu kinski-klaus.de

Zehn Jahre lang dürfen die Erben eines Verstorbenen dessen Persönlichkeitsrechte wirtschaftlich exklusiv verwerten. Das hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 5.10.2006, Az.: I ZR 227/03) im Streit um den Domainnamen “kinski-klaus.de” entschieden. Damit wiesen die Karlsruher Richter das Schadensersatzverlangen der Erben des unter dem Künstlernamen Klaus Kinski bekannt gewordenen Schauspielers Klaus Nakszynski zurück.

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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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