Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internetprovidern
Die zu Beginn der Erschließung des weltweiten Datennetzes geäußerte Hoffnung, das Internet könne rechtsfrei den Selbstreinigungskräften der Teilnehmer überlassen werden, ist nicht in Erfüllung gegangen. Wer gegen das Betäubungsmittelsgesetz verstoßen, das Ansehen der Bundesrepublik beschädigen, Geld waschen sowie betrügen, erpressen oder beleidigen möchte, dem bietet das Internet Raum und Gelegenheit.
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Veröffentlicht am: 9. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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