Aufgaben der Personalräte der Landesverwaltungen nach dem TV-L
Problembereiche und Seminar- Angebot Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und der Überleitungstarifvertrag (TVÜ- Länder) werden am 1. November 2006 in Kraft treten. Zu diesem Stichtag sind die bisherigen Vergütungs- und Lohngruppen in die neuen Entgeltgruppen überzuleiten, die Einstufungen der Beschäftigten vorzunehmen und hierzu die Vergleichsentgelte und Besitzstandszulagen zu berechnen. Die Personalvertretungen …
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Veröffentlicht am: 1. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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