Beamtenrecht: Eilrechtschutz vor Konkurrentenklage ist immer notwendig, aber nicht immer erfolgreich!
Der Beamte ist einer negativen Beförderungsentscheidung nicht schutzlos ausgeliefert. Der Rechtschutz ist in dieser Situation umfangreich ausgestaltet. Indes kann hier viel falsch gemacht oder versäumt werden. Ein grundsätzlicher Anspruch des Beamten auf Beförderung – etwa abgeleitet aus Art. 33 GG – wird einhellig abgelehnt. Lediglich ausnahmsweise wird man einen direkten Anspruch auf Beförderung annehmen können. …
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Veröffentlicht am: 24. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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