Hessisches LAG: Überstunden müssen dem Arbeitnehmer rechtzeitig angekündigt werden
Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 13.01.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 3 Sa 2222/04) entschieden. Der Arbeitgeber hatte einer Arbeitnehmerin erst wenige Stunden vorher mitgeteilt, dass sie Überstunden leisten müsse. Die Arbeitnehmerin verweigerte dies unter Hinweis auf ihr kleines Kind, das sie zu Hause zu versorgen hatte. Daraufhin hat der Arbeitgeber gegenüber der Arbeitnehmerin …
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Veröffentlicht am: 23. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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