BAG: Frühere Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes bei Schwerbehinderung oder Gleichstellung?
Der Sonderkündigungsschutz des Schwerbehinderten hat durch die Novellierungen im SGB IX in den vergangenen Jahren schon eine weitgehende Schwächung erfahren. Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte bedeutet, daß diesen nicht wirksam ohne vorherige Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes gekündigt werden kann. Dieses vorgeschaltete Verwaltungsverfahren bedeutet für den Schwerbehinderten nicht nur bloßen Zeitgewinn, sondern kann zum Ergebnis haben, daß die …
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Veröffentlicht am: 11. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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