Arbeitgeber muss bei Betriebsrente über Nachteile beim Arbeitgeberwechsel informieren
Wie die Zeitschrift Capital im letzten Heft berichtet, drohen Unternehmen, die Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung mit sog. „gezillmerten Versicherungen“ gewährt haben, aufgrund eines Urteils des ArbG Stuttgart Schadensersatzforderungen. Für Mitarbeiter ist es ärgerlich, wenn Sie eine gehaltsumwandelnde Versicherung abschliessen und bei einem Arbeitgeberwechsel feststellen müssen, dass die Mitnahme oder Kündigung nicht so einfach ist und …
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Veröffentlicht am: 12. Juli, 2006 von RA Felser
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