Hausbesuche durch Arbeitsagentur nur bei berechtigten Zweifeln an den Angaben zulässig
Das Hessische Landessozialgericht (Beschluß vom 30.01.2006 – L 7 AS 1/06 ER) hat die Unverletzlichkeit der Wohnung als hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut in Bezug auf Hausbesuche durch die Arbeitsagentur hervorgehoben. Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen Hausbesuche daher nur dann gestatten, wenn · berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen bestehen und · der Hausbesuch geeignet …
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Veröffentlicht am: 24. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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