Unfallersatztarif meistens zu teuer
Der BGH entschied durch Urteil vom 14.02.2006 – VI ZR 126/05 -, dass es bei der Ersatzfähigkeit der Mietwagenkosten bei Zugrundelegung des Unfallersatzwagentarifs nicht auf die betriebswirtschaftliche Kalkulation des Autovermieters ankomme, sondern vielmehr darauf, ob die Umstände bei der Vermietung -etwaige Mehrleistung oder finanzielle Risiken – eine Vermietung an den Unfallgeschädigten zum erhöhten Tarif rechtfertigen. …
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Veröffentlicht am: 10. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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