Vertragsstrafenregelung im Profifußball
Neben den Hauptleistungspflichten bestehen im Arbeitsverhältnis zahlreiche Nebenpflichten. Auch der Verstoß gegen solche Nebenpflichten kann auf Seiten des Arbeitgebers Schäden verursachen:Die Telefonannahmemitarbeiterin erscheint zu spät zur Arbeit, weswegen ein entnervter Anrufer es bei der Konkurrenz versucht und einen lukrativen Auftrag dorthin vergibt… Vielfach stellt sich für den insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Arbeitgeber aber das Problem, …
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Veröffentlicht am: 3. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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