Altersgrenze 65 für Flugzeugführer “roger”
meint das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Beschluss vom 18.10.2006 – Aktenzeichen 12 ME 326/06, Volltext). Der klagende Flugzeugführer war offensichtlich der Meinung, er sei noch fit und könne locker die Altersgrenze überfliegen. Auf die individuelle Fitness kommt es nicht an, so das OVG in Lüneburg. Die generalisierende Betrachtungsweise des Gesetzgebers in § 20 Abs. 2 LuftVZO sei …
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Veröffentlicht am: 28. Oktober, 2006 von RA Felser
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