Allgemein

Die Politik und die Werkverträge

Die Schrift auf dem mit solcher Spannung erwarteten Koalitionsvertrag ist kaum getrocknet, schon kommen die Unkenrufer und Claqueure aus ihren Löchern. Was aber ist wirklich dran oder besser, was steckt inhaltlich drin in diesem Koalitionsvertrag? In Bezug auf das Thema Werkverträge liest man nicht viel spannendes. Auf Seite 69 unter Kapitel 2.2 in dem „gute …

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Veröffentlicht am: 28. November, 2013 von Jessica Seifert
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Wenn der Rechtsanwalt als freier Mitarbeiter scheinselbständig ist

Auch in der Anwaltschaft gibt es nur formal selbständig beschäftigte Anwälte (freie Mitarbeiter). Ein zugelassener Rechtsanwalt kann in der Kanzlei eines anderen Rechtsanwalts grundsätzlich sowohl als abhängig Beschäftigter als auch als freier Mitarbeiter tätig sein. Der sich aus dem Anwaltsrecht ergebende berufliche Status lässt grundsätzlich beide Arten der Erwerbstätigkeit zu (so auch das Thüringer Landessozialgericht …

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Veröffentlicht am: 31. Dezember, 2011 von RA Michael W. Felser
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Kündigung wegen Betrugs im Falle langjähriger beanstandungsfreier Beschäftigung unwirksam

Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 16.9.2010 (Aktenzeichen: 2 Sa 509/10) entschieden hat, ist eine Kündigung trotz einer groben Pflichtwidrigkeit – hier ein Betrug – unwirksam, sofern durch die langjährige beanstandunsgfreie Beschäftigung das Vertrauen noch nicht völlig zerstört worden ist.

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Veröffentlicht am: 20. September, 2010 von RA Michael W. Felser
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Das erste Anwaltsseminar in Erfurt vor der Kündigung

Der Wind im Arbeitsrecht wird immer stärker! Die Wenigsten wissen, dass es sinnvoll ist, vor einer Kündigung Informationen einzuholen. Nicht wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen, sondern aktiv werden. Das ist der Grundsatz des ersten Anwaltsseminars in Erfurt vor der Kündigung.

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Veröffentlicht am: 17. Oktober, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Mainz: Fristlose Kündigung bei unzulässiger Nebentätigkeit möglich

Auch eine fristlose Kündigung kann auf einen Verstoß gegen Nebentätigkeitsvorschriften des öffentlichen Dienstes gestützt werden, entschied das Arbeitsgericht Mainz. Extrem fleissig im Nebenjob war ein Leiter einer Einrichtung des Gemeinde- und Städtebundes, für dessen Arbeitsvertrag (A 16 plus Verbandszulage und Dienstwagen) die Geltung des Beamtenrechts vereinbart war. So hatte dieser in den letzten zehn Jahren …

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Veröffentlicht am: 17. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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